BALKON MIT DIY-PROJEKTEN VERSCHöNERN: WAS MIETERN BEIM AUSZUG DROHT

Klare Regeln

Balkon mit DIY-Projekten verschönern: Was Mietern beim Auszug droht

Viele Menschen gestalten ihren Balkon mithilfe von DIY-Projekten zu kleinen Wohlfühloasen. Doch wie weit dürfen Mieter einer Mietwohnung gehen – und was muss beim Auszug wieder abgebaut werden?

In Deutschland lebt laut dem „Statistischen Bundesamt“ über die Hälfte der Bevölkerung zur Miete, womit es europaweit als Mieterland Nummer eins gilt. Doch auch wenn in Mietwohnungen nicht ganz so viel Freiheit herrscht wie im Eigentum, wollen sich viele ihre vier Wände so gemütlich wie möglich gestalten.

Dabei kommt vor allem in den warmen Jahreszeiten auch der eigene Balkon im Fokus. Doch aufgepasst: Einige Dinge sind auf dem Balkon streng verboten. Andere müssen beim Auszug wieder abgebaut werden – worauf müssen Mieter also achten?

Balkon mit DIY-Projekten umgestalten: Worauf müssen Mieter achten?

Beim Auszug aus einer Mietwohnung gilt meist: Die Wohnung muss so zurückgegeben werden, wie sie auch übernommen wurde. Lediglich zu Schönheitsreparaturen wie dem Streichen der Wände sind Mieter je nach Vertrag nicht verpflichtet. So liegt es auf der Hand, dass auch der Balkon, der ebenfalls zum Mietobjekt hinzugezählt wird, ordentlich hinterlassen werden muss. In erster Linie bedeutet das, alle Möbel wie beispielsweise Stühle und Tisch wegzuräumen. Doch damit nicht genug.

Viele Mieter verlegen auf ihrem Balkon über dem ursprünglichen Grund einen anderen Boden, wie beispielsweise Holz, Kunstrasen oder Teppiche. Solange diese nur lose verlegt sind, ist das laut „vermietet.de“ auch kein Problem, denn bei Auszug muss auch dies behoben werden und der Boden im unbeschädigten Zustand übergeben werden.

Balkon mit Markisen verschönern? Mieter und Vermieter sollten sich beim Auszug abstimmen

Da der Balkon im Sommer ein weiterer Aufenthaltsort in der Wohnung werden kann, zögern viele Mieter auch nicht, aufwendigere Umgestaltungen vorzunehmen. So werden beispielsweise Blumenkästen am Geländer befestigt. Auch diese müssen bei Auszug mit samt ihrem Inhalt wieder entfernt und mitgenommen werden. Dasselbe gilt für große Pflanzen in Blumenkübeln. Um sich vor der Sonne und den Blicken neugieriger Nachbarn zu schützen, legen sich viele Menschen auch große Sonnenschirme und Sichtschutze wie Bastmatten, Milchglaswände oder Pampasgräser zu – auch diese müssen beim Auszug wieder entfernt werden.

Bei Markisen sieht das ganze laut „sunliner.de“ etwas anders aus. Da diese nur nach Absprache mit dem Vermieter montiert werden dürfen, kann mit diesem bei Auszug ebenfalls besprochen werden, ob die Markise vom Vermieter für eine gewisse Summe übernommen wird. Das kann unter Umständen auch den Wert des Wohnobjekts steigern und eine höhere Mieteinforderung ermöglichen. Stimmt der Vermieter jedoch dagegen, ist es die Aufgabe des Mieters, die Markise zu entfernen und sich eventuell an den Sanierungskosten zu beteiligen.

DIY-Projekte nach dem Auszug auf dem Balkon lassen? In Ausnahmefällen ist das möglich

Auch wenn es oft gefordert ist, Mietwohnungen und Häuser in ihrem ursprünglichen Zustand zu hinterlassen, kann die Kommunikation mit dem Vermieter Wunder bewirken. Hat dieser schon einen Nachmieter gefunden, kann dieser beispielsweise entscheiden, ob er Dinge wie Blumenkästen, Sonnenschutz oder Bodenbeläge übernehmen will.

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